Rechtsanwalt Reinhard Scholz
Rechtsanwalt in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Rechtsanwaltskammer:
Rechtsanwaltskammer Hamm, Ostenallee 18, D-59063 Hamm
BERUFSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind auf Grund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000,- Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO. Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt so mindestens den Anforderungen der § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
SCHLICHTUNG
Es wird hingewiesen auf die Möglichkeit der Schlichtung durch die örtlich zuständige Rechtsanwaltskammer Hamm, Ostenallee 18, D-59063 Hamm, und der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft c/o Bundesrechtsanwaltskammer, Littenstraße 9, D-10179 Berlin.
Die Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de/seiten/06.php#tdg eingesehen werden.
Zuständige Rechtsanwaltskammer:
Rechtsanwaltskammer Hamm,
Ostenallee 18, D-59063 Hamm
Die geltenden berufsrechtlichen Regelungen können bei der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de/seiten/06.php#tdg eingesehen werden.
BERUFSRECHTLICHE REGELUNGEN
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
- Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
- Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte (BRAGO)
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer (www.brak.de) in der Rubrik „Berufsrecht“ auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden.