Team Anwälte - Scheidung RAE Scholz und Kollegen

 Sie möchten die Scheidung einreichen 

 Wir helfen Ihnen! 

 Was Ihre Scheidung kosten wird? 

 Wir rechnen es vorab aus! 

Scheidung einreichen – einfach, online und schnell!

Eine Scheidung einzureichen birgt nicht nur eine emotionale Belastung für alle Beteiligten, auch das Scheidungsverfahren an sich stellt für viele eine Hürde dar. Wir erklären Ihnen, was Sie beim Einreichen der Scheidung beachten müssen und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit das Verfahren möglichst schnell, kostengünstig und einfach abläuft.

Scheidung einreichen – einfach und schnell online!

Scheidung einreichen – Was wird das kosten?

Sie möchten ihre Scheidung einreichen, machen sich aber Sorgen wie teuer die Scheidung sein wird?

Wir helfen gerne, füllen Sie einfach unser Formular zum Kostenvoranschlag aus und Sie erhalten von uns, kostenlos und völlig unverbindlich einen auf Sie zugeschnittenen Kostenvoranschlag.

Sie haben Fragen zu Ihrer Scheidung?

Wir haben die Antworten!

Sprechen Sie uns unverbindlich an, wir werden alle wichtigen Fragen vorab mit Ihnen klären.

Anrufen 0251 – 42634
Whatsapp Nachricht senden (Klick!)
E-Mail: dialog@scheidung-einreichen.com

Ihr persönlicher Kostenvoranschlag:

    Ehevertrag? janein
    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Auto.

    1. Voraussetzungen zum Einreichen der Scheidung

    In Deutschland ist es notwendig, bei dem Einreichen der Scheidung einen Anwalt zu beauftragen. Diese Pflicht, sich rechtlich vertreten zu lassen, stellt jedoch nicht die einzige Anforderung dar. Es müssen mehrere Punkte erfüllt sein, damit die Scheidung eingereicht werden kann. Wichtig ist, wann die Scheidung eingereicht wird und bei welchem Gericht. Welche Dokumente und Unterlagen dazu erforderlich sind, teilen wir Ihnen im Einzelfall mit.

    Wann kann man die Scheidung einreichen?

    Damit die Scheidung eingereicht werden kann, muss gewartet werden, bis das Paar mindestens ein Jahr getrennt lebt. Dieses Trennungsjahr ist die erste Voraussetzung dafür, dass die Scheidung eingereicht werden kann. Jedoch kann unter Umständen die Scheidung schon kurz vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden, da somit die Wartezeiten mit einberechnet werden. Allerdings ist dieser Weg mit einem bestimmten Risiko verbunden, da bei einer Zurückweisung des Antrags weitere Kosten anfallen, welche vermieden werden können, wenn bis zum Ablauf des Jahres gewartet wird.

    Dieses Trennungsjahr wird als Maßstab dafür genommen, dass die Wahrscheinlichkeit eines endgültigen Scheiterns der Ehe sehr hoch ist. Man kann auch die Scheidung einreichen ohne das Trennungsjahr, wenn ausschlaggebende Gründe dafür vorliegen. Diese Ausnahme nennt man eine Scheidung aufgrund unzumutbarer Härte, sie stellt jedoch die absolute Ausnahme dar.

    Wo kann man die Scheidung einreichen?

    Außerdem ist zu beachten, dass die Scheidung nicht vor einem beliebigen Gericht eingereicht werden kann. Aber welches Gericht ist zuständig? In der Regel ist das Familiengericht, welches eine Abteilung des Amtsgerichts darstellt, an dem Ort zuständig, an welchem das Paar zuletzt gemeinsam wohnte. Falls das Paar Kinder hat, ist der Wohnort des Partners, bei welchem die Kinder wohnen, ausschlaggebend. Jedoch prüft der Rechtsanwalt vor dem Einreichen der Scheidung, welches Gericht zuständig ist und wird dann dort den Antrag einreichen.

    2. Kosten bei Scheidungen – Scheidungskostenrechner

    Wir achten darauf, dass nur das Nötige an Scheidungskosten für Sie anfällt. Ein Teil der Scheidungskosten stellen die  Gerichtskosten dar, diese richten sich nach dem Einkommen des Paares. Zudem spielt die Anzahl der Kinder, welche Unterhalt benötigen, eine Rolle für die Höhe der Kosten. Der andere Teil der Kosten beim Einreichen der Scheidung sind die Anwaltskosten. Wenn sich die Ehepartner einig sind, genügt ein Anwalt, der beide zusammen vor Gericht vertritt, sodass in dieser Hinsicht Kosten gespart werden können.

    3. Dauer und Ablauf der Scheidung

    Um die Scheidung einzureichen, können Sie ganz simpel und schnell von Zuhause unseren Fragebogen ausfüllen und uns zukommen lassen. Daraufhin werden wir uns um die nächsten Schritte kümmern. Sie bekommen von uns einen Überblick über alle Dokumente, die benötigt werden, diese können Sie uns auch ohne Probleme nachreichen. Nachdem wir vor dem Familiengericht die Scheidung eingereicht haben, bekommen Sie die Gerichtskostenrechnung. Ist diese Rechnung beglichen, wird das Gericht Ihrem Ehepartner den Scheidungsantrag zukommen lassen. Zuletzt wird ein Gerichtstermin festgelegt, an welchem Sie persönlich anwesend sein müssen. Dies dauert in der Regel nicht sehr lange und endet mit einem rechtskräftigen Beschluss über die Scheidung.

    4. Was ist ein Versorgungsausgleich?

    Ein wichtiges Thema bei der Scheidung ist der sogenannte Versorgungsausgleich. Er regelt die gerechte Verteilung der Rentenansprüche zwischen den Ehepartnern. Dies stellt eine wesentliche Altersvorsorge dar. Während einer Ehe arbeitet oft ein Partner mehr als der andere, da etwa ein Partner länger Zuhause geblieben ist, um die Kinder aufzuziehen, wodurch unterschiedlich hohe Rentenansprüche bestehen.

    Diese sogenannten Rentenanwartschaften werden nun während einer Scheidung berechnet, verglichen und zu gleichen Teilen auf die beiden Partner verteilt. Dieser Versorgungsausgleich wird automatisch im Zuge des Verfahrens geregelt, es muss also in der Regel kein eigener Antrag gestellt werden. Das Gericht lässt beiden Eheleuten Fragebögen zukommen, in welchen unter anderem nach den Versicherungen, den Versicherungsnummern und den Beiträgen zu diesen gefragt wird.

    Dauerte die Ehe jedoch weniger als drei Jahre, findet grundsätzlich kein Versorgungsausgleich statt. Wenn in diesem Fall trotzdem ein Versorgungsausgleich gewünscht wird, muss der Antrag beim Familiengericht ausdrücklich gestellt werden. Der erste Tag der Frist ist der Tag der Heirat und enden tut sie mit der Zustellung des Scheidungsantrags.

    5. Der Zugewinnausgleich: Was ist das?

    Während einer Ehe legen in der Regel beide Ehepartner an Vermögen zu, dabei kann es sich um Grundstücke, aber auch um Wertpapiere, Bankguthaben, Versicherungen oder ähnliches handeln. Auch das Zurückzahlen von Schulden stellt einen Vermögenszuwachs dar. Bei einer Scheidung sollen nun nach dem Gesetz beide Eheleute je zur Hälfte an dem Vermögenszuwachs des anderen Partners teilhaben, falls kein Ehevertrag geschlossen wurde.

    Dies ist der sogenannte Zugewinnausgleich. Dabei wird bei beiden Partnern das Anfangsvermögen bei der Eheschließung und das Endvermögen bei der Scheidung betrachtet. Es wird dann für jeden Partner der eigene Vermögenszuwachs berechnet. Beide Zugewinne werden miteinander verglichen und der Geringere wird vom Höheren abgezogen. Somit bleibt demjenigen, der mehr erwirtschaftet hat, ein Überschuss. Die Hälfte dieses Überschusses muss dann an den anderen Ehepartner gezahlt werden. Der Zugewinn während der Ehe ist somit ausgeglichen.

    6. Kindesunterhalt nach der Scheidung

    Solange die gemeinsamen Kinder minderjährig sind oder sich noch in der Ausbildung befinden, haben diese einen Anspruch auf Kindesunterhalt. Wenn die Eltern getrennt leben und die Scheidung eingereicht wurde, ist der Unterhalt zumeist von dem Elternteil zu übernehmen, welcher nicht die Kinderbetreuung übernommen hat. Anders kann das sein, wenn sich die Eltern bei der Betreuung abwechseln, der betreuende Partner mehr verdient oder die Kinder volljährig sind.

    Berechnet wird der Kindesunterhalt nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle, welche sowohl das Nettoeinkommen als auch das Kindesalter berücksichtigt. Daneben gibt es einen Anspruch auf Ausgleich von Mehrbedarf und Sonderbedarf. Mehrbedarf entsteht, wenn regelmäßig monatliche Mehrkosten anfallen. Sonderbedarf betrifft kurzfristige Sonderausgaben wie zum Beispiel eine Brille oder Klassenfahrten.

    7. Das Sorgerecht bei der Scheidung

    Normalerweise steht das Sorgerecht für gemeinsame Kinder beiden Elternteilen zu gleichen Teilen zu. Mit dem Einreichen der Scheidung der Eltern stellt sich jedoch oft die Frage, ob ein Elternteil das alleinige Sorgerecht oder einen größeren Teil von diesem übernimmt. Dies ist meistens nicht notwendig, da der Elternteil, bei welchem das Kind wohnt, bezüglich der alltäglichen Angelegenheiten die Entscheidungsbefugnis hat.

    8. Fragen und Antworten

    Welches Gericht ist zuständig?

    Scheidungen werden von Familiengerichten durchgeführt. Diese sind einzelne, besondere Abteilungen der Amtsgerichte.

    Wer kann eine Scheidung einreichen?

    Beide Ehepartner können die Scheidung einreichen, sofern sie vor dem Gericht anwaltlich vertreten sind.

    Wann kann eine Ehe geschieden werden?

    In der Regel kann eine Scheidung dann erst eingereicht werden, nachdem das Paar ein Jahr getrennt gelebt hat.

    Wer sollte am besten die Scheidung einreichen?

    Grundsätzlich macht es keinen Unterschied, welcher der Eheleute den Antrag stellt. Die Scheidungskosten richten sich nach dem Einkommen beider Ehegatten. Jedoch ist es dann klüger, dass der Partner mit dem geringeren Einkommen den Antrag stellt, wenn Verfahrenskostenhilfe, auch Prozesskostenhilfe, beantragt werden soll.

    Wie viel kostet es, sich scheiden zu lassen?

    Die Kosten einer Scheidung richten sich nach dem Einkommen des Paares und können somit variieren. Außerdem kommt es darauf an, ob das Paar sich von einem oder von zwei Anwälten vertreten lässt.

    Wann kann ich frühestens die Scheidung einreichen?

    Beim Einreichen der Scheidung sollte man bestenfalls das Trennungsjahr abwarten. Möchte man dieses Jahr nicht warten, kann man auch schon ein paar Monate vor Ablauf des Trennungsjahres den Antrag einreichen. Dabei setzt man dann darauf, dass das Gericht länger braucht, um den Antrag zu bearbeiten. Wird der Antrag jedoch zurückgewiesen, was vorkommen kann, muss man eine Gebühr zahlen, wodurch die Scheidungskosten unnötig in die Höhe getrieben werde. Will man auf Nummer sicher gehen, sollte das Trennungsjahr eingehalten werden.

    Kann man die Scheidung einreichen, ohne Anwalt? 

    In Deutschland herrscht bei Scheidungen vor den Familiengerichten Anwaltszwang. Man kann also nicht die Scheidung einreichen, ohne dabei einen Anwalt hinzuzuziehen. Jedoch reicht es aus, dass beide Ehepartner sich zusammen einen Anwalt nehmen.