Sie wollen die Scheidung einreichen – Wir helfen Ihnen!

Ihr Scheidungsanwalt Rechtsanwalt Reinhard Scholz: Eine Scheidung einzureichen birgt nicht nur eine emotionale Belastung für alle Beteiligten, auch das Scheidungsverfahren an sich stellt für viele eine Hürde dar. Wir erklären Ihnen, was Sie beim Einreichen der Scheidung beachten müssen und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit das Verfahren möglichst schnell, kostengünstig und einfach abläuft.

Scheidung einreichen – einfach und schnell online!

Scheidung einreichen – Was wird das kosten?

Sie möchten ihre Scheidung einreichen, machen sich aber Sorgen wie teuer die Scheidung sein wird?

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    Wurde der Versorgungsausgleich durch Ehevertrag ausgeschlossen?

    JaNein

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    ted Wiemken
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    Guten Tag wir brauchen ihre Hilfe wenn sie Hilfe
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    Christian Milz
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    Ich möchte mich hiermit bei allen Mitwirkenden der Kanzlei für meine vollzogen Scheidung herzlich bedanken. Top Betreuung und Auskünfte von Anfang an - immer sehr freundlich und kompetent. Ich wünsche Ihnen alles Gute und weiterhin viel Erfolg.
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    Sarah Hartmann
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    Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen. In meiner Scheidungsangelegenheit wurde ich von Anfang an äußerst kompetent, professionell und zugleich sehr einfühlsam beraten. Gerade in einer emotional belastenden Situation war es für mich besonders wichtig, eine klare und verständliche Einschätzung meiner rechtlichen Möglichkeiten zu bekommen – und genau das habe ich hier erhalten. Die Kommunikation war jederzeit transparent, Rückfragen wurden schnell beantwortet und ich habe mich während des gesamten Verfahrens bestens vertreten gefühlt. Besonders hervorheben möchte ich die strukturierte Vorgehensweise und das große Engagement, mit dem mein Anliegen bearbeitet wurde. Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung und die erfolgreiche Begleitung durch diese schwierige Zeit sowohl an Herrn Scholz als auch an die unheimlich sympatische und nette Frau Cruse !
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    Tim Zimmermann
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    Vielen Dank Frau Cruse für die gute Hilfe während des ganzen Scheidungsverfahrens.
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    Schimsen DeMa
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    Frau Rohling hat mich erfolgreich in der KFZ Rückabwicklung vertreten. Jederzeit wieder. Beste Grüße
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    Pierni1983
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    Ich möchte mich von Herzen bei der Anwaltskanzlei Scholz Rohling & Kollegen bedanken, insbesondere bei meinem Anwalt, der mich während meines Scheidungsverfahrens mit höchster Fachkompetenz und großem Engagement begleitet hat. Von Beginn an habe ich mich bestens betreut und verstanden gefühlt. Die professionelle und zugleich menschliche Art der Beratung hat mir in dieser schwierigen Zeit viel Sicherheit gegeben. Jeder Schritt wurde mir verständlich erklärt, Rückfragen wurden stets zeitnah und ausführlich beantwortet, und ich hatte jederzeit das Gefühl, dass meine Interessen an erster Stelle stehen. Die Zusammenarbeit war durchweg angenehm, vertrauensvoll und von hoher Effizienz geprägt. Dank dieser hervorragenden Betreuung konnte mein Verfahren reibungslos und erfolgreich abgeschlossen werden. Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen und bin dankbar für die großartige Unterstützung!!
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    Dunja
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    Ich habe einer Online-Scheidung zugestimmt, weil ich dachte: ok, ist billiger. Aber es ist noch viel viel mehr dahinter. Ich hatte vorher eine Anwältin in meiner Stadt, die nie oder kaum erreichbar war. Ich dachte mir, nun, wenn ich eh schon keinen zu Gesicht kriege dann kann ich es ja auch direkt online machen. Frau Cruse z.b., meine Ansprechpartnerin bei Rechtsanwalt Scholz und Kollegen, war von Tag 1 an immer für mich da. Sogar zum Abend hin hatte ich ein Anliegen und hab abends noch eine Antwort bekommen. Das ist wirklich kaum zu übertreffen, was diese Mitarbeiter dort leisten. Ich bin soooo froh, dass ich an die richtigen geraten bin. Egal ob per Mail oder WhatsApp,...sie war immer da und hat mir wunderbar geholfen. Vertrauen wird dort ganz groß geschrieben in jeder Hinsicht. Auch die eigentliche Scheidung war wesentlich schneller als es bei meiner stadtnahen Anwältin gewesen wäre. Knaop 3 Monate nach der Trennung kam der Termin zur Scheidung. Frau Anwältin Spiza war für mich vor Ort. Eine grandiose Frau. Inkl. Smalltalk und einem Lächeln waren wir nach 6 Minuten aus dem Richterzimmer raus. Unfassbar!!! Tausend Dank für ihre Geduld bei meinen vielen Fragen. Alles Liebe von mir D.S.
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    Otto Bäcker
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    Lieben Dank Frau Cruse für die freundliche und angenehme Betreuung während meiner Ehescheidung. Sie haben mich bei Unsicherheiten beruhigt und mir ein leichteres Gefühl bei der Durchführung des Verfahrens vor Gericht gegeben. Meine Fragen haben Sie mir immer sehr zeitnah sogar abends und auch am Wochenende beantwortet. Meinen großen Dank auch dafür. Ich werde Sie sehr gerne weiterempfehlen.
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    Heinz Kloß
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    Ich bedanke mich für die freundliche und kompetente Betreuung in meinem Scheidungsverfahren. Vielen Dank an Frau Cruse, die meine Anliegen immer sehr zeitnah beantwortet und umgehend mit dem Gericht kommuniziert hat. Ich bin erleichtert, dass es die Möglichkeit gibt, mit dieser Kanzlei ein Scheidungsverfahren so unkompliziert hinter sich zu bringen. Gruße nach Münster.
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    Desire Pflugbeil
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    I had the privilege to work with Mr Scholz and his competent workers recently. I cannot explain how much he made my divorce easier for me. Thank you so much for your diligence and kindness.
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    1. Voraussetzungen zum Einreichen der Scheidung

    In Deutschland ist es notwendig, bei dem Einreichen der Scheidung einen Anwalt zu beauftragen. Diese Pflicht, sich rechtlich vertreten zu lassen, stellt jedoch nicht die einzige Anforderung dar. Es müssen mehrere Punkte erfüllt sein, damit die Scheidung eingereicht werden kann. Wichtig ist, wann die Scheidung eingereicht wird und bei welchem Gericht. Welche Dokumente und Unterlagen dazu erforderlich sind, teilen wir Ihnen im Einzelfall mit.

    Wann kann man die Scheidung einreichen?

    Damit die Scheidung eingereicht werden kann, muss gewartet werden, bis das Paar mindestens ein Jahr getrennt lebt. Dieses Trennungsjahr ist die erste Voraussetzung dafür, dass die Scheidung eingereicht werden kann. Jedoch kann unter Umständen die Scheidung schon kurz vor Ablauf des Trennungsjahres eingereicht werden, da somit die Wartezeiten mit einberechnet werden. Allerdings ist dieser Weg mit einem bestimmten Risiko verbunden, da bei einer Zurückweisung des Antrags weitere Kosten anfallen, welche vermieden werden können, wenn bis zum Ablauf des Jahres gewartet wird.

    Dieses Trennungsjahr wird als Maßstab dafür genommen, dass die Wahrscheinlichkeit eines endgültigen Scheiterns der Ehe sehr hoch ist. Man kann auch die Scheidung einreichen ohne das Trennungsjahr, wenn ausschlaggebende Gründe dafür vorliegen. Diese Ausnahme nennt man eine Scheidung aufgrund unzumutbarer Härte, sie stellt jedoch die absolute Ausnahme dar.

    Wo kann man die Scheidung einreichen?

    Außerdem ist zu beachten, dass die Scheidung nicht vor einem beliebigen Gericht eingereicht werden kann. Aber welches Gericht ist zuständig? In der Regel ist das Familiengericht, welches eine Abteilung des Amtsgerichts darstellt, an dem Ort zuständig, an welchem das Paar zuletzt gemeinsam wohnte. Falls das Paar Kinder hat, ist der Wohnort des Partners, bei welchem die Kinder wohnen, ausschlaggebend. Jedoch prüft der Rechtsanwalt vor dem Einreichen der Scheidung, welches Gericht zuständig ist und wird dann dort den Antrag einreichen.

    2. Kosten bei Scheidungen

    Wir achten darauf, dass nur das Nötige an Scheidungskosten für Sie anfällt. Ein Teil der Scheidungskosten stellen die  Gerichtskosten dar, diese richten sich nach dem Einkommen des Paares. Zudem spielt die Anzahl der Kinder, welche Unterhalt benötigen, eine Rolle für die Höhe der Kosten. Der andere Teil der Kosten beim Einreichen der Scheidung sind die Anwaltskosten. Wenn sich die Ehepartner einig sind, genügt ein Anwalt, der beide zusammen vor Gericht vertritt, sodass in dieser Hinsicht Kosten gespart werden können.

    3. Dauer und Ablauf der Scheidung

    Der Ablauf des Scheidungsverfahrens: Um die Scheidung einzureichen, können Sie ganz simpel und schnell von Zuhause unseren Fragebogen ausfüllen und uns zukommen lassen. Daraufhin werden wir uns um die nächsten Schritte kümmern. Sie bekommen von uns einen Überblick über alle Dokumente, die benötigt werden, diese können Sie uns auch ohne Probleme nachreichen. Nachdem wir vor dem Familiengericht die Scheidung eingereicht haben, bekommen Sie die Gerichtskostenrechnung. Ist diese Rechnung beglichen, wird das Gericht Ihrem Ehepartner den Scheidungsantrag zukommen lassen. Zuletzt wird ein Gerichtstermin festgelegt, an welchem Sie persönlich anwesend sein müssen. Dies dauert in der Regel nicht sehr lange und endet mit einem rechtskräftigen Beschluss über die Scheidung.

    4. Was ist ein Versorgungsausgleich?

    Ein wichtiges Thema bei der Scheidung ist der sogenannte Versorgungsausgleich. Er regelt die gerechte Verteilung der Rentenansprüche zwischen den Ehepartnern. Dies stellt eine wesentliche Altersvorsorge dar. Während einer Ehe arbeitet oft ein Partner mehr als der andere, da etwa ein Partner länger Zuhause geblieben ist, um die Kinder aufzuziehen, wodurch unterschiedlich hohe Rentenansprüche bestehen.

    Diese sogenannten Rentenanwartschaften werden nun während einer Scheidung berechnet, verglichen und zu gleichen Teilen auf die beiden Partner verteilt. Dieser Versorgungsausgleich wird automatisch im Zuge des Verfahrens geregelt, es muss also in der Regel kein eigener Antrag gestellt werden. Das Gericht lässt beiden Eheleuten Fragebögen zukommen, in welchen unter anderem nach den Versicherungen, den Versicherungsnummern und den Beiträgen zu diesen gefragt wird.

    Dauerte die Ehe jedoch weniger als drei Jahre, findet grundsätzlich kein Versorgungsausgleich statt. Wenn in diesem Fall trotzdem ein Versorgungsausgleich gewünscht wird, muss der Antrag beim Familiengericht ausdrücklich gestellt werden. Der erste Tag der Frist ist der Tag der Heirat und enden tut sie mit der Zustellung des Scheidungsantrags.

    5. Fragen und Antworten

    Welches Gericht ist zuständig?

    Scheidungen werden von Familiengerichten durchgeführt. Diese sind einzelne, besondere Abteilungen der Amtsgerichte.

    Wer kann eine Scheidung einreichen?

    Beide Ehepartner können die Scheidung einreichen, sofern sie vor dem Gericht anwaltlich vertreten sind.

    Wann kann eine Ehe geschieden werden?

    In der Regel kann eine Scheidung dann erst eingereicht werden, nachdem das Paar ein Jahr getrennt gelebt hat.

    Wer sollte am besten die Scheidung einreichen?

    Grundsätzlich macht es keinen Unterschied, welcher der Eheleute den Antrag stellt. Die Scheidungskosten richten sich nach dem Einkommen beider Ehegatten. Jedoch ist es dann klüger, dass der Partner mit dem geringeren Einkommen den Antrag stellt, wenn Verfahrenskostenhilfe beantragt werden soll.

    Wie viel kostet es, sich scheiden zu lassen?

    Die Kosten einer Scheidung richten sich nach dem Einkommen des Paares und können somit variieren. Außerdem kommt es darauf an, ob das Paar sich von einem oder von zwei Anwälten vertreten lässt.

    Wann kann ich frühestens die Scheidung einreichen?

    Beim Einreichen der Scheidung sollte man bestenfalls das Trennungsjahr abwarten. Möchte man dieses Jahr nicht warten, kann man auch schon ein paar Monate vor Ablauf des Trennungsjahres den Antrag einreichen. Dabei setzt man dann darauf, dass das Gericht länger braucht, um den Antrag zu bearbeiten. Wird der Antrag jedoch zurückgewiesen, was vorkommen kann, muss man eine Gebühr zahlen, wodurch die Scheidungskosten unnötig in die Höhe getrieben werde. Will man auf Nummer sicher gehen, sollte das Trennungsjahr eingehalten werden.

    Kann man die Scheidung ohne Anwalt einreichen? 

    In Deutschland herrscht bei Scheidungen vor den Familiengerichten Anwaltszwang. Man kann also nicht die Scheidung einreichen, ohne dabei einen Anwalt hinzuzuziehen. Jedoch reicht es aus, dass beide Ehepartner sich zusammen einen Anwalt nehmen. Der Anwalt darf dabei nur einen Ehepartner rechtlich vertreten.