Scheidungskosten
im Überblick
im Überblick
Diese Frage stellt sich zweifelsfrei jede Person irgendwann, der eine Scheidung bevorsteht. Wie hoch genau die Scheidungskosten sind, variiert und hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Einerseits lässt sich jedoch festhalten, dass eine einvernehmlich Scheidung kostengünstiger ist. Die Eheleute können in diesem Fall einen Anwalt gemeinsam haben und sparen sich insofern die Kosten eines zweiten Rechtsbeistands.
Die Höhe der Kosten hängt davon ab, welche Folgen der Scheidungen geklärt werden sollen. Auch ein wichtiger Faktor für die Berechnung der Scheidungskosten stellt der Streit- beziehungsweise der Verfahrenswert dar. Dieser lässt sich vom Vermögen und dem Einkommen der Eheleute ableiten und steigt mit diesen.
Letztlich setzt sich der Wert der Scheidungskosten aus den folgenden beiden Faktoren zusammen: Den Anwaltskosten und den Gerichtskosten.
Auf welchen Wert sich die Gerichts-, und Anwaltskosten belaufen werden, hängt von dem sogenannten Verfahrenswert ab. Dieser Verfahrenswert wird auf Basis der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eheleute ermittelt und schließlich durch das Familiengericht festgesetzt. Wie teuer die Scheidung sein wird, steht also im Verhältnis zu dem Vermögen und Einkommen der Eheleute. Wenn somit am Ende des Verfahrens dieser Wert feststeht, ist es sehr einfach, anhand folgender Tabelle die Höhe der Scheidungskosten abzulesen.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass diese Kosten von beiden Eheleuten gleich zu tragen sind. Ist es für eine Person nicht möglich diese zu begleichen, kann diese Verfahrenskosten-Hilfe beziehungsweise Prozesskosten-Hilfe beantragen. Das Schuldprinzip, nach welcher eine Person das Scheitern der Ehe zu verschulden, wurde schon 1976 abgeschafft und vom sogenannten Zerrüttungsprinzip abgelöst, nach welchem es überhaupt nicht auf die einzelne Schuld einer der Partner:innen ankommt wenn es um das Scheitern der Ehe geht, sondern um die generelle Zerrüttung der ehelichen Gemeinschaft.