Scheidungskosten
im Überblick
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Die Höhe der Scheidungskosten hängt stark davon ab, ob es sich um eine einvernehmliche, Online- oder streitige Scheidung handelt.
Inhaltsverzeichnis
Bei einer einvernehmlichen Scheidung einigen sich beide Partner über alle Scheidungspunkte (z. B. Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich, Hausrat und ggff. Vermögensauseinandersetzung). Dadurch reicht ein Anwalt für beide aus, der vom Antragsteller beauftragt wird.
Die unstreitige Scheidung ist die kostengünstigste Variante. Wesentliche Merkmale sind:
Typischerweise liegen die Kosten bei einem Verfahrenswert von 4.000 € zwischen:
ca. 900 – 1.200 € insgesamt,wovon etwa 250–300 € auf Gerichtskosten und 650–900 € auf Anwaltskosten entfallen.
Steigt der Verfahrenswert durch Einkommen oder Vermögen, können die Kosten auf 2.000–3.500 € steigen.
Eine Online Scheidung, die denselben gesetzlichen Regeln unterliegt, ist meist etwas günstiger, da Kommunikations- und Kanzleiaufwand geringer ist. Typische Gesamtkosten einer Online Scheidung liegen bei etwa 1.000–1.800 €, je nach Einkommen.
Für die Online Scheidung ist wegen der Einvernehmlichkeit nur ein Anwalt nötig
Wegen der Einvernehmlichkeit kürzere Verfahrensdauer
Keine zusätzlichen Verhandlungen über Folgesachen
Wer wenig Einkommen hat, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen – dann übernimmt der Staat alle oder einen Teil der Gebühren.
Bei einer streitigen Scheidung wird über Unterhalt, Zugewinnausgleich, Sorgerecht oder andere Themen vor Gericht gestritten. Hier müssen beide Parteien jeweils eigene Anwälte beauftragen, was die Kosten mindestens verdoppelt.
Die streitige Scheidung ist wesentlich teurer und dauert länger. Wesentliche Merkmale sind:
Beispielhafte Richtwerte:
Einfacher Fall: etwa 3.500 – 4.000 € Gesamtkosten für zwei Anwälte bei mittlerem Einkommen ohne komplizierte Zugewinnausgleichsfragen.
Komplexe Verfahren: 5.000 – 8.000 € und mehr, vor allem wenn Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen im Spiel sind.
Die Gerichtskosten tragen beide Ehepartner zur Hälfte, die Anwaltskosten jeweils für den eigenen Anwalt.
Eine Online Scheidung ist keine Sonderform, sondern eine vereinfachte Abwicklung einer einvernehmlichen Scheidung über digitale Kommunikationswege.
Die Online Scheidung kann dadurch im Regelfall noch kostengünstiger als die herkömmlichen Scheidungsarten gestaltet werden. Wesentliche Merkmale sind:
Typischer Preisrahmen:
Ab ca. 700 € bis 1.800 €, je nach Einkommen, Ort des Gerichts und Umfang der Versorgungsausgleiche.
Die Verfahrenskostenhilfe (VKH), früher auch Prozesskostenhilfe (PKH) genannt, ist eine staatliche Unterstützung, die in der Regel die Gerichts- und Anwaltskosten umfasst.
Die Verfahrenskostenhilfe wird unter folgenden Voraussetzungen gewährt:
Der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe ist schriftlich beim zuständigen Familiengericht einzureichen. Dies geschieht üblicherweise zusammen mit dem Scheidungsantrag auf einem amtlichen Formular.
Die Bewilligung ist vorläufig. Das Gericht kann bis zu vier Jahre nach Verfahrensende die finanziellen Verhältnisse des Begünstigten überprüfen und ggf. eine Rückzahlung der Verfahrenskosten anordnen.