Steuern stellen für viele Menschen ein Graus dar und sind kein schönes Thema. Jedoch kommt man nicht darum herum, sich damit auseinanderzusetzen, wenn man sich trennt oder die Scheidung einreicht. Was genau bezüglich der Steuern zu beachten ist, wann die Steuerklasse geändert werden muss, was mit den Kosten passiert, die im Laufe der Scheidung anfallen und alles Weitere zu dem Thema Steuern bei der Scheidung erläutern wir Ihnen im nachfolgenden Absatz.
Inhaltsverzeichnis
1. Steuern: Wann muss man bei der Scheidung die Steuerklasse ändern?
Die meisten Ehepaare, welche sich scheiden lassen möchten, denken, dass die Steuerklasse erst mit der Scheidung zu ändern sei. Jedoch ist diese Vermutung nicht ganz korrekt: Die Steuerklasse ist nämlich ab dem Zeitpunkt zu ändern ist, ab welchem das Paar nicht mehr gemeinsam lebt. Nicht mehr gemeinsam leben bedeutet in diesem Fall, dass man am 1. Januar des Jahres getrennt wohnt und dies auch das ganze Jahr über bleibt. Wenn sich also ein Paar am 15.8.2022 getrennt hat, muss es zum 1.1.2023 die Steuerklasse ändern. Somit ist das Paar zwar noch verheiratet, aber muss ab Januar die Steuerklasse ändern.
Die beiden Partner werden somit ab dem 1. Januar nach Steuerklasse I besteuert. Falls jedoch ein Kind mit Ihnen den Haushalt teilt, werden Sie nach der Steuerklasse II besteuert. Wichtig ist auch, dass sich mit der Änderung der Steuerklasse der Betrag für den Ehegattenunterhalt eventuell ändert.
2. Kann man die Scheidungskosten von der Steuer absetzen?
Eine Scheidung kann für viele Menschen neben der emotionalen auch eine starke finanzielle Belastung darstellen. Deswegen wird sich oft gefragt, ob man die Scheidungskosten oder auch Teile dieser von der Steuer absetzten kann. Dies ist leider nicht der Fall. Früher ging dies noch, doch nach einer Gesetzesänderung ist dies nicht mehr möglich.
3. Kinderfreibetrag: Wer bekommt ihn?
Der Kinderfreibetrag ist ein Betrag, welcher im deutschen Steuerrecht existiert. Durch diesen wird quasi das Existenzminimum des Kindes bei der Besteuerung der Eltern steuerfrei gestellt. Der Kinderfreibetrag beträgt im Jahr 2023 6024 € für beide Eltern zusammen. Falls die Eltern getrennt leben, steht jedem Elternteil jeweils die Hälfte des Kinderfreibetrags zu. Den Kinderfreibetrag auf einen Elternteil zu übertragen, sodass diesem Elternteil der ganze Betrag zusteht, ist jedoch nicht möglich.
Aber wer bekommt überhaupt den Kinderfreibetrag? Im Generellen soll der Freibetrag für eine finanzielle Entlastung der Eltern sorgen. Somit erfüllt dieser denselben Zweck wie das Kindergeld. Das bedeutet, dass Eltern entweder den Freibetrag oder das Kindergeld bekommen. Meistens bekommen Eltern das Kindergeld, woraufhin die Eintragung des Freibetrags auf der Gehaltsbescheinigung meistens irrelevant ist und keine Auswirkungen hat. Erst bei einem sehr hohen Einkommen kann es von Vorteil sein, den Steuerfreibetrag zu nutzen. Er stellt dann eine bessere Alternative dar, als das Kindergeld. Mehr zum Kindergeld hier.
4. Steuererstattung: Wem steht sie zu?
Zwischen den Ehegatten besteht nach der Trennung ein Anspruch darauf, im Innenverhältnis, also untereinander, bestimmte Steuererstattungen auszugleichen, gem. § 426. Nehme man an, ein Ehepaar lässt sich im September 2021 scheiden und bekommt im Jahr 2022 einen Steuerbescheid für das Jahr 2016. Im Jahr 206 haben beide Ehepartner gearbeitet und somit beide gemeinsam Steuern gezahlt. Nun steht eine Erstattung der Steuern von 2.000 € an und es wird sich gefragt, wem diese Erstattung zusteht. Dabei muss zuallererst erwähnt werden, dass es hierbei keine festen Regeln gibt. Es kommt immer auf eine Einzelfallbetrachtung an, es müssen die Umstände der jeweiligen Situation angeschaut werden.
Wenn beispielsweise der Grund für die Erstattung alleine in einem der Ehepartner liegt, so wird auch dieser Partner in der Regel die Erstattung alleine bekommen. Zumeist ist es aber nicht der Fall, dass der Grund für die Erstattung eindeutig auf einen Partner zurückgeführt werden kann. Dann wird wie folgt vorgegangen. Es werden die unterschiedlichen Einkommen zu dem Zeitpunkt angesehen und verglichen. So soll herausgefunden werden, wie viel Einkommenssteuer jeder Ehepartner gezahlt hat.
Beispielsweise hat der eine Partner bei getrennter Veranlagung 4000 € Einkommenssteuer zahlen müssen, der andere Teil 6000 €. Zusammen wurden somit 10.000 € an Steuern gezahlt. Der eine Teil hat 2/5 zahlen müssen, der andere Teil 3/5.
Bei gemeinsamer Veranlagung kann die tatsächliche Steuerschuld jedoch weniger betragen. Sagen wir, in dem Steuerbescheid wäre eine Steuerschuld von 8000 € zu entnehmen. Dann müsste der eine Partner davon 2/5 (3.200 €) zahlen, der andere 3/5 (4.800 €). Wenn dann der Teil 1 statt den 3.200 € nun 4000 € gezahlt hat, so stehen ihm 800 € der Erstattung zu. Andersherum genau so.
Jedoch ist all dies oftmals lediglich Theorie. Lebt ein Ehepaar zusammen, so wird oft das Geld 50/50 geteilt, da zusammen gewirtschaftet und gelebt wurde. Oft wird also bis zur Trennung auf diese Art und nach dieser Berechnung die Erstattung der Steuern aufgeteilt. Doch wie gesagt, oftmals wird das Ganze im Einzelfall noch mal getrennt beurteilt.