Die Höhe der Scheidungskosten hängt stark davon ab, ob es sich um eine einvernehmliche oder streitige Scheidung handelt.
Scheidungskosten einvernehmliche Scheidung
Bei einer einvernehmlichen Scheidung einigen sich beide Partner über alle Scheidungspunkte (z. B. Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich, Hausrat und ggff. Vermögensauseinandersetzung). Dadurch reicht ein Anwalt für beide aus, der vom Antragsteller beauftragt wird.
Die unstreitige Scheidung ist die kostengünstigste Variante. Wesentliche Merkmale sind:
- Einigkeit: Die Ehegatten sind sich über die Scheidung und alle wesentlichen Folgesachen einig.
- Anwaltsbedarf: Es wird nur ein Anwalt für den Antragsteller benötigt. Der Antragsgegner stimmt der Scheidung lediglich zu, muss aber nicht zwingend anwaltlich vertreten sein.
- Gerichtskosten: Das Gericht kann den Verfahrenswert aufgrund der Einvernehmlichkeit ermäßigen, zuweilen um 25 – 30 %.
- Kostenteilung: Die Ehegatten vereinbaren meist, die Gesamtkosten, also die Anwaltskosten des Antragstellers und die Gerichtskosten, hälftig zu teilen.
Typischerweise liegen die Kosten bei einem Verfahrenswert von 4.000 € zwischen:
- ca. 900 – 1.200 € insgesamt,wovon etwa 250–300 € auf Gerichtskosten und 650–900 € auf Anwaltskosten entfallen.
- Steigt der Verfahrenswert durch Einkommen oder Vermögen, können die Kosten auf 2.000–3.500 € steigen.
Eine Online Scheidung, die denselben gesetzlichen Regeln unterliegt, ist meist etwas günstiger, da Kommunikations- und Kanzleiaufwand geringer ist. Typische Gesamtkosten einer Online Scheidung liegen bei etwa 1.000–1.800 €, je nach Einkommen.
Einsparungspotenzial
- Für die Online Scheidung ist wegen der Einvernehmlichkeit nur ein Anwalt nötig
- Wegen der Einvernehmlichkeit kürzere Verfahrensdauer
- Keine zusätzlichen Verhandlungen über Folgesachen
Wer wenig Einkommen hat, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen – dann übernimmt der Staat alle oder einen Teil der Gebühren.
Scheidungskosten streitige Scheidung
Bei einer streitigen Scheidung wird über Unterhalt, Zugewinnausgleich, Sorgerecht oder andere Themen vor Gericht gestritten. Hier müssen beide Parteien jeweils eigene Anwälte beauftragen, was die Kosten mindestens verdoppelt.
Die streitige Scheidung ist wesentlich teurer und dauert länger. Wesentliche Merkmale sind:
- Streitpunkte: Die Ehegatten können sich über wesentliche Scheidungsfolgen wie z. B. Zugewinnausgleich, Höhe des Ehegattenunterhalts, Kindesunterhalt, auch Versorgungsausgleich, nicht einigen.
- Anwaltsbedarf: Es besteht Anwaltszwang; jeder Ehegatte muss seinen eigenen Anwalt beauftragen, der eigene Anträge stellt und ihn gegen die Anträge der Gegenseite verteidigt.
- Verfahrenswert: Der Verfahrenswert erhöht sich um den Wert jeder streitigen Folgesache, z. B. 12-facher Jahresbetrag des geforderten Unterhalts in einer Unterhaltstreitsache.
- Zusätzliche Gebühren: In den Folgesachen entstehen separate Gerichts- und Anwaltsgebühren, die sich nach dem jeweiligen Streitwert richten.
Beispielhafte Richtwerte:
- Einfacher Fall: etwa 3.500 – 4.000 € Gesamtkosten für zwei Anwälte bei mittlerem Einkommen ohne komplizierte Zugewinnausgleichsfragen.
- Komplexe Verfahren: 5.000 – 8.000 € und mehr, vor allem wenn Immobilien oder Unternehmensbeteiligungen im Spiel sind.
Die Gerichtskosten tragen beide Ehepartner zur Hälfte, die Anwaltskosten jeweils für den eigenen Anwalt.
Scheidungskosten Online Scheidung
Eine Online Scheidung ist keine Sonderform, sondern eine vereinfachte Abwicklung einer einvernehmlichen Scheidung über digitale Kommunikationswege.
Die Online Scheidung kann dadurch im Regelfall noch kostengünstiger als die herkömmlichen Scheidungsarten gestaltet werden. Wesentliche Merkmale sind:
- Digitale Kommunikation: Die gesamte Vorbereitung – von der Kontaktaufnahme über die Übermittlung der Daten und Unterlagen bis zur Klärung von Fragen – erfolgt per E-Mail, Online-Formular oder Telefon. Persönliche Kanzleibesuche entfallen dadurch, was Kosten spart.
- Einvernehmlichkeit: Die Online-Scheidung ist nur für unstreitige, also einvernehmliche Fälle sinnvoll. Beide Ehegatten müssen sich über alle wesentlichen Punkte wie z.B. Unterhalt, Hausrat, etc. einig sein.
- Anwaltspflicht: Der Anwaltszwang bleibt bestehen. Der Scheidungsantrag muss von einem Rechtsanwalt beim Gericht eingereicht werden.
- Persönlicher Termin: Der gerichtliche Scheidungstermin zur Anhörung der Ehegatten ist immer persönlich und vor Ort beim zuständigen Familiengericht wahrzunehmen. Bei entsprechender Zulassung durch das Gericht kann auch eine Teilnahme per Videocall erfolgen.
- Zeit- und Kostenersparnis: Durch den Wegfall von Kanzleiterminen sparen die Ehegatten Zeit und Fahrtkosten, was ein erheblicher Kostenvorteil sein kann.
Typischer Preisrahmen:
Ab ca. 700 € bis 1.800 €, je nach Einkommen, Ort des Gerichts und Umfang der Versorgungsausgleiche.
Verfahrenskostenhilfe im Scheidungsverfahren
Die Verfahrenskostenhilfe, früher auch Prozesskostenhilfe genannt, ist eine staatliche Unterstützung, die in der Regel die Gerichts- und Anwaltskosten umfasst.
Die Verfahrenskostenhilfe wird unter folgenden Voraussetzungen gewährt:
- Bedürftigkeit: Der Antragsteller kann die Kosten des Verfahrens aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen.
- Aussicht auf Erfolg: Das beabsichtigte Scheidungsverfahren muss Aussicht auf Erfolg haben und darf nicht mutwillig erscheinen, was bei einem Scheidungsverfahren im Regelfall gegeben ist.
Der Antrag auf Verfahrenskostenhilfe ist schriftlich beim zuständigen Familiengericht einzureichen. Dies geschieht üblicherweise zusammen mit dem Scheidungsantrag auf einem amtlichen Formular.
Die Bewilligung ist vorläufig. Das Gericht kann bis zu vier Jahre nach Verfahrensende die finanziellen Verhältnisse des Begünstigten überprüfen und ggf. eine Rückzahlung der Verfahrenskosten anordnen.