Der Ehegattenunterhalt- Antworten auf die 4 häufigsten Fragen!

Wenn sich zwei Eheleute trennen, so hat ein Ehepartner eventuell einen Anspruch auf Ehegattenunterhalt. Dieser ist strikt vom Kindesunterhalt zu trennen und nicht zu verwechseln! Wie hoch dieser Anspruch auf Ehegattenunterhalt ist, kommt auf das Einkommen der Eheleute an.